Offener Ganztag
Termine






![]() | Heute | 9 |
![]() | Gestern | 96 |
![]() | Diese Woche | 286 |
![]() | Letzte Woche | 655 |
![]() | Diesen Monat | 2158 |
![]() | Letzten Monat | 3207 |
![]() | Gesamt | 26610 |
Ihre IP: 38.107.179.221
,
Es ist der: 23.02.2012
| Förderverein Satzung |
|
Satzung des Fördervereins der Friedrich-List-Schule,
1 .1. Der Verein führt den Namen "Förderverein der Friedrich-List-Schule GGS Breitenbachstraße" 1.2. Sitz des Vereins ist Köln 1.3. Das Geschäftsjahr ist identisch mit dem Schuljahr 1.4. Der Verein soll in das Vereinsregister eingetragen werden 2. Vereinszweck 2.1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts ,,Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung 2.2. Als Zwecke des Vereins gelten insbesondere: - Zusammenarbeit mit der Schulpflegschaft - Förderung der Elternarbeit im Schulwesen - Förderung der schulischen Arbeit durch Gewährung von Mitteln zur Anschaffung zusätzlicher Lehr- und Arbeitsmittel - Unterstützung förderungswürdiger Schüler - Unterstützung und Mithilfe bei schulischen Veranstaltungen - Gestaltung des Schulhofgeländes zur spielerischen Betätigung der Schüler 2.3. Alle Aktivitäten sind in Absprache mit der Schulpflegschaft durchzuführen.
3.1. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 3.2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder dürfen keine sonstigen Zuwendungen aus Vereinsmitteln erhalten. 3.3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Vereinszweck fremd sind, oder durch verhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden.
4.1. Mitglieder des Vereins können Eltern, Lehrer (auch ehemalige Eltern und Lehrer) werden. 4.2. Der Beitritt muss schriftlich gegenüber dem geschäftsführenden Vorstand erklärtwerden.
Die Mitgliedschaft erlischt durch: - Kündigung des Mitglieds schriftlich zum Schuljahresende - den Tod des Mitgliedes - Ausschluss eines Mitgliedes aufgrund eines Beschlusses der Mitgliederversammlung. Mit dem Erlöschen der Mitgliedschaft verliert das Mitglied auch alle Ansprüche aufgrund
Organe des Vereins sind: - die Mitgliederversammlung und - der Vorstand.
8.1. In der Mitgliederversammlung hat jedes Mitglied eine Stimme. Gäste können auf 8.2. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende des Vorstandes 8.3. Die Mitgliederversammlung beschließt über: - Wahl der Mitglieder des Vorstandes - Genehmigung des Geschäftsjahresberichtes - Entlastung des Vorstandes - Entlastung des Rechnungsprüfers - Änderung der Satzung - Auflösung des Vereins - Höhe des Mitgliedsbeitrages - Ausschluss von Mitgliedern - sonstige Angelegenheiten.
Sofern der Verein mehr als 100 Mitglieder hat, genügt das Verlangen von 10 Mitgliedern. Die Mitgliederversammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit, mit
10.1. Der Vorstand besteht aus: - dem Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Kassierer - dem Schulpflegschaftsvorsitzenden - dem Schulleiter. 10.2. Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassierer werden von der 10. Vorstand (fortgesetzt) 10.3. Dem geschäftsführenden Vorstand obliegen die Verwaltung der Finanzen gemäß Der Vorsitzende, sein Stellvertreter und der Kassierer. 10.4. Zur Vertretung des Vereins genügt die Mitwirkung des Vorsitzenden oder des 10.5. Vorstandsbeschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Bei Stimmengleichheit 10.6. Sitzungen des Vorstandes leitet der Vorsitzende oder sein Vertreter. Der Vorstand ist 10.7. Die Tätigkeit ist ehrenamtlich. 10.8. Satzungsänderungen, die von Aufsichts-, Gerichts- oder Finanzbehörden aus
11 .1. Alle Kassengeschäfte werden vom Kassierer geführt, der im Falle der Verhinderung 11.2. Der Kassierer hat jährlich in der Hauptversammlung sowie auf Anforderung durch 11.3. Es werden von der Mitgliederversammlung zwei Rechnungsprüfer gewählt, die nicht 11.4. Die Prüfer können auf Weisung des Vorstandes jederzeit die Kasse prüfen. 11.5. Alle Kassengeschäfte werden über Konten bei hiesigen Bankinstituten abgewickelt.
Satzung Förderverein GGS Breitenbachstraße Stand 26.05.2008 |
Links
Galerie
Kontakt
Wort Wolke
lehrer geschäftsführenden breitenbachstraße volksschule mitgliederversammlung jahr mitgliedschaft förderverein vorsitzenden dieser eltern list schüler inhalte grundschule satzung geschichte vereins schule kinder köln gremberghoven mitglieder vorstandes porz unterricht friedrich verein auflösung vorstand






