A
Adressen- und Telefonänderungen
Falls sich Ihre Adresse, Telefonnummer oder E-Mailadresse ändert, bitten wir Sie, dem Sekretariat die neue Anschrift, Telefonnummer oder E-Mailadresse sobald wie möglich mitzuteilen. Nur so können wir Sie im Bedarfsfall (z.B. Unfall Ihres Kindes, wichtige Mitteilungen von der Schulleitung, einem Lehrer usw.) erreichen.
AG Arbeitsgemeinschaften
Es werden nur Arbeitsgemeinschaften für Kinder im OGT angeboten. Die Kinder wählen die AGs selber. Die Eltern werden informiert. Die Kinder der Klassen1-2 nehmen in der Regel an einer AG teil. Die Kinder der Klassen 3-4 nehmen in der Regel an zwei AGs teil. Die Kinder können erst nach der AG entlassen werden.
B
Beurlaubung
Die Schulleiterin kann aus verschiedenen wichtigen Gründen auf Antrag der Eltern einzelne Schülerinnen und Schüler vom Unterricht beurlauben oder von einzelnen Unterrichtsveranstaltungen befreien. Der versäumte Unterrichtsstoff muss nachgeholt werden. Anträge werden bei der Sekretärin frühzeitig gestellt oder eingereicht. Beurlaubung mit dem Grund eines verlängerten Urlaubs vor oder nach den Ferien dürfen nicht bewilligt werden.
C
Cluster
Immer zwei Lernfamilien arbeiten als Cluster eng zusammen.
D
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E
Elterngespräche
Im Schuljahr finden mindestens zwei Elternsprechtage statt kurz nach den Herbstferien und Osterferien. Die Lehrkräfte informieren die Eltern über die Lernerfolge des Kindes.
Besteht über den Elternsprechtag und Elternabend hinaus ein Gesprächsbedarf mit den Lehrkräften, so ist ein Gesprächstermin außerhalb der Unterrichtszeit auszumachen. Dies kann telefonisch über KIKS – Chat, das Schultelefon (022038959960) erfolgen oder durch die gelbe Mappe schriftlich abgesprochen werden. Kurz vor und kurz nach Unterrichtsbeginn können ebenfalls Termine vereinbart werden.
Elternmithilfe
Individuelle Förderung des Kindes durch das Elternhaus ist erwünscht.
Sinnvoller Elternbeitrag: tägliches Lesen und Kopfrechnen (siehe Schatzheft). In Einzelfällen ist über konkrete Absprache der Lehrkräfte mit den Eltern die Bereitstellung von Trainings- und Übungsmaterialien für zu Hause möglich und sinnvoll. (Förderpläne etc.). In Einzelfällen ist die Nacharbeitung der Lernzeitaufgaben bei unzureichender Arbeitshaltung (Trödeln,…) des Kindes als erzieherische Maßnahme zu Hause möglich und sinnvoll. Hier findet eine konkrete Absprache zwischen OGT-Betreuer*in und Eltern statt, falls nicht vorrangig innerhalb der OGT-Zeit im Anschluss an die Lernzeitstunde nachgearbeitet wurde.
Elternmitbestimmung
Verpflichtend findet eine Klassenpflegschaftssitzung am Schuljahranfang statt. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden berufen nach Bedarf auf Anfrage der Eltern oder des Lehrers weitere Sitzungen ein. Sollte es Eltern nicht möglich sein an einem Elternabend teilzunehmen, so sollten sie sich beim Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder Lehrer abmelden und sich über die Themen und Absprachen des Elternabends informieren.
F
Frühstück
Süßigkeiten, Chips und Limonaden (Cola, Fanta) dürfen den Kindern nicht zum Frühstück mitgegeben werden. Es sei denn, ihr Kind feiert seinen Geburtstag oder es gibt ein besonderes Fest. Die Eltern sorgen dafür, dass das Frühstück in wiederverwertbaren Brotdosen und Getränkeflaschen aufbewahrt wird.
Fundsachen
Alle Gegenstände sind an ihrem Ort. Es liegt nichts verloren herum.
Fundsachen, deren Eigentümer zunächst nicht festgestellt werden können, werden beim Hausmeister abgegeben. Vor den Ferien liegen alle im Schuljahr nicht abgeholten Fundsachen aus und werden danach entsorgt.
Hilfreich ist es, wenn alle Sachen der Kinder, Mitarbeiter und Klassengruppen mit Namen beschriftet werden.
Förderung
Individuelle Förderung des Kindes durch das Elternhaus ist erwünscht.
Sinnvoller Elternbeitrag: tägliches Lesen und Kopfrechnen (siehe Schatzheft). In Einzelfällen ist über konkrete Absprache der Lehrkräfte mit den Eltern die Bereitstellung von Trainings- und Übungsmaterialien für zu Hause möglich und sinnvoll. (Förderpläne etc.). In Einzelfällen ist die Nacharbeitung der Lernzeitaufgaben bei unzureichender Arbeitshaltung (Trödeln,…) des Kindes als erzieherische Maßnahme zu Hause möglich und sinnvoll. Hier findet eine konkrete Absprache zwischen OGT-Betreuer*in und Eltern statt, falls nicht vorrangig innerhalb der OGT-Zeit im Anschluss an die Lernzeitstunde nachgearbeitet wurde.
Feueralarm
Bei Feueralarm müssen alle auf folgendes achten:
Ruhe bewahren!
Fenster schließen!
Räume geordnet und zügig im Verband verlassen!
Türen schließen (aber nicht abschließen)!
Die Lehrkräfte bzw. pädagogischen Mitarbeiter führen stets die Klassenliste bzw. OGS-Liste bei sich!
Die Klassen bzw. Gruppen stellen sich an ihrem festen Platz auf dem Schulhof auf und werden von der Lehrkraft/ den pädagogischen Mitarbeitern durchgezählt!
In den ersten 6 Wochen des Schuljahres werden 2 Proben in der Unterrichtszeit und am Nachmittag durchgeführt. Die zweiten unangekündigt.
G
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H
Herkunftssprachlichen Unterricht
Wir bieten Türkisch an unserer Schule an. Die Anmeldung erfolgt vor und im ersten Schuljahr und gilt bis zum Ende der Schulzeit mindestens aber bis zum Ende des Schuljahres. Falls eine Abmeldung gewünscht ist, muss diese schriftlich erfolgen. Der Türkischunterricht findet am Nachmittag statt.
Handys
Kinder sollen keine Handys etc. mit in die Schule nehmen.
Hausrecht
Auf dem Schulgrundstück und im Schulgebäude hat die Schulleitung das Hausrecht.
Jede Lehrkraft und Gruppenleitung vertritt in seinem Bereich die Schulleitung in der Ausübung des Hausrechts. Bei Abwesenheit der Schulleitung und dem verantwortlichen pädagogischem Personal, steht die Ausübung des Hausrechts dem Hausmeister zu.
I
Inklusion
Bei uns lernen und spielen Kinder ohne und Kinder mit Förderbedarf gemeinsam in Lernfamilien.
J
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K
Krankheit
Kranke Kinder müssen zu Hause bleiben. Bei Erkrankungen oder Verspätungen haben die Eltern die Pflicht ihre Kinder vor dem Unterricht in der Schule abzumelden, gerne telefonisch 02203-8959960.
Meldepflichtige Krankheiten nach dem Infektionsschutzgesetzt müssen sofort gemeldet werden. Läusebefall muss sofort gemeldet werden. Kinder mit Läusen dürfen nicht in die Schule. Für Fehltage und Fehlzeiten ist im nach hinein eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten notwendig.
Häufiges unentschuldigtes Fehlen wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet.
Bei Erkrankungen vor und nach den Ferien und bei Erkrankungen, die eine Teilnahme an der Klassenfahrt nicht ermöglicht, muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
Falls ein Kind in der Schule krank wird, müssen die Eltern telefonisch erreichbar sein.
Medikamente etc. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der Schulleitung und ärztlichem Attest mit gegeben werden.
Kommunikation
Die meisten Informationen bekommen die Eltern elektronisch über KIKS oder E-mail.
Weitere Informationen leitet das Kind über das Schatzheft weiter.
Jedes Kind besitzt eine gelbe Mappe, die als Postmappe zwischen Eltern und Schule dient. Post, die ausgedruckt werden muss, werden in der gelben Mappe abgeheftet sowie Rückmeldungen der Eltern. Bitte regelmäßig in die Mappen schauen.
Klassenpflegschaft
Verpflichtend findet eine Klassenpflegschaftssitzung am Schuljahranfang statt. Die Klassenpflegschaftsvorsitzenden berufen nach Bedarf auf Anfrage der Eltern oder des Lehrers weitere Sitzungen ein. Sollte es Eltern nicht möglich sein an einem Elternabend teilzunehmen, so sollten sie sich beim Klassenpflegschaftsvorsitzenden oder Lehrer abmelden und sich über die Themen und Absprachen des Elternabends informieren.
Klassenfahrt
Regelmäßig findet Unterricht außerhalb der Schule statt – Unterrichtsgänge, ein und mehrtägige Klassenfahrten.
Alle zwei Jahre gehen alle Klassen gemeinsam auf eine Schulfahrt. Die Kosten sollen sich um die 120,00 € belaufen.
L
Läusebefall
Läusebefall muss sofort gemeldet werden. Kinder mit Läusen dürfen nicht in die Schule.
Lernzeit
Lernzeit dienen zur individuellen Förderung der Kinder. Lernzeit finden im Vormittag statt in der Regel in den ersten beiden Stunden
3 x Woche findet für alle im Zeitraum von 14-15 Uhr Lernzeit am Nachmittag statt. Lernzeitaufgaben sind auch Hausaufgaben für die Kinder, die nicht im offenen Ganztag sind.
Für 1/2er: 3x/ Woche 30 Min. und für 3/4er: 3x/ Woche 45 Min.
In diesen Zeitraum fallen die von der Lehrperson vorbereiteten Lernzeit-Aufgaben, sowie im Anschluss die von den OGT-Betreuern vorbereiteten Gesprächskreise und Geburtstagsfeiern sowie betreutes Freispiel. Ausgenommen: In der Projektphase reduziert sich die Lernzeit am Nachmittag.
Lesezeit
Täglich findet eine feste Lesezeit statt von mindestens 60 min pro Woche.
M
Medikamente
Medikamente etc. dürfen nur nach schriftlicher Genehmigung der Schulleitung und ärztlichem Attest mit gegeben werden.
Müllvermeidung
Wir trennen unseren Müll sorgfältig nach Papier, Plastik und Restmüll. Papier und Plastikmüll wird von dem Klassendienst entsorgt. Täglich reinigt eine Klasse die Schulhöfe (Müllmännchendienst). Im Mitarbeiter-Lehrerzimmer wird der Müll ebenfalls getrennt. Die Eltern sorgen dafür, dass das Frühstück in wiederverwertbaren Brotdosen und Getränkeflaschen aufbewahrt wird.
N
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O
Offener Ganztag
Kein Offener Ganztag:
Alle Kinder, die nicht im OGT angemeldet sind, müssen bei Unterrichtsende das Schulgelände verlassen. Das heißt, dass die Aufsicht nach Unterrichtsende endet.
Offener Ganztag:
Kinder werden nach dem Schulunterricht täglich bis 15/ 16 Uhr betreut (Mo.-Do. bis maximal 16.30 Uhr) Nach dem Unterricht begeben sich die Schülerinnen und Schüler des OGT in ihre Cluster/Gruppenräume.
Die Kinder werden zu den vereinbarten Zeiten entlassen. Die Aufsichtspflicht endet.
Die Eltern warten ggf. in der Kiss & Go Zone. Eltern holen ihre Kinder nicht zu anderen Zeiten ab. Ausnahmen bedürfen der Absprache, der schriftlichen Mitteilung. Es gelten die vertraglichen Bedingungen des OGT.
Flexibilsierung
Wird ein Antrag auf regelmäßige frühzeitige Entlassung gestellt, gelten die feste frühzeitigen Entlasszeiten 13 oder 14 Uhr.
P
Pause
Zu Beginn jedes Schuljahres werden die Schulhofregeln besprochen. Die Schulhofregeln sind:
Ich bleibe in der Pause auf dem Schulhof.
Ich bin freundlich.
Ich bin vorsichtig und werfe nicht mit gefährlichen Gegenständen.
Ich schütze Pflanzen und Tiere.
Ich nehme kein Getränk mit auf den Schulhof.
Ich fahre mit den Pausenfahrzeugen rücksichtsvoll.
Ich gehe sofort mit dem Klingeln in den Unterricht oder OGT.
Ich suche Hilfe bei der Aufsicht.
Die Aufsicht soll immer gut für mich zu sehen sein.
Pünktlichkeit
Pünktlichkeit ist uns wichtig. Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass ihr Kind pünktlich zum Unterrichtbeginn erscheint. Häufiges Zuspätkommen wird mit Ordnungsmaßnahmen geahndet. Für alle Erwachsenen ist Pünktlichkeit eine Selbstverständlichkeit.
Postmappe
Jedes Kind besitzt eine gelbe Mappe, die als Postmappe zwischen Eltern und Schule dient. Post, die ausgedruckt werden muss, werden in der gelben Mappe abgeheftet sowie Rückmeldungen der Eltern. Bitte regelmäßig in die Mappen schauen.
Q
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R
Regenpause
Die Aufsicht entscheidet und unterstützt dann die Klassengruppen. Über die Sprechanlage wird die Regenpause von der Aufsicht bekanntgegeben. Die Kinder bleiben in den Clustern. Die Personen der letzten Stunde haben die Aufsicht.
Religionsunterricht
An unserer Schule wird zurzeit katholischer und evangelischer Religionsunterricht ökumenisch unterrichtet. Islamischer Religionsunterricht ist seit März 2016 beantragt. Alle katholischen und evangelischen Kinder nehmen am Religionsunterricht teil. Falls das nicht gewünscht wird, müssen die Eltern ihr Kind schriftlich abmelden. Alle sind herzlich zum Unterricht eingeladen. Falls dies gewünscht ist, müssen die Eltern ihr Kind schriftlich anmelden.
S
Schulregeln
Jeder hält sich an folgende Schulregeln:
1. Wir alle gehen freundlich und respektvoll miteinander um. Jeder darf seine Meinung in angemessener Form äußern. In den Treppenhäusern und Klassenräumen bewegen wir uns ruhig und leise, um andere nicht zu stören. Im Schulgebäude gehen wir.
2. Wir tun niemandem weh. Bei Streit und Problemen sprechen wir miteinander oder holen uns Hilfe.
3. Wir behandeln Einrichtungsgegenstände und fremdes Eigentum pfleglich und sorgsam. Im Klassen-/Gruppenraum ist jeder für seinen Platz verantwortlich. Wir gehen mit Möbeln, Geräten und Wänden vorsichtig um. Für Beschädigungen müssen die Eltern der Verursacher bzw. die Verursacher selbst aufkommen.
4. Unsere Schule ist unser Lebensraum. Wir helfen alle mit, sie schön zu gestalten und sauber und ordentlich zu erhalten. Wir verhalten uns so, dass niemand beim Lernen gestört wird.
5. Wir sind ehrlich. Jeder macht Fehler. Wir dürfen unsere Fehler zugeben.
Der Schulvertrag mit diesem Verhaltenskodex wird jeweils am Anfang des Schuljahres von den Eltern, den Kindern, den Lehrern und Erziehern unterschrieben.
Schulweg
Gemeinsames Ziel der Eltern und Schule ist, dass die Kinder alleine zur Schule gehen. Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Es gilt auch hier die Straßenverkehrsordnung. Zu Fuß zur Schule zu gehen, ist sicherer als mit dem Fahrrad oder Roller. Der Schulweg liegt nicht in der Aufsichtspflicht der Schule. Die Aufsichtspflicht beginnt hinter den Schultoren.
Schultasche
Die Schultaschen sind mit Schulmaterialien ausreichend gefüllt bzw. sind ausreichend Materialien zum Lernen und Spielen in der Schule. Auch Pausenspielgeräte werden von der Schule gestellt.
Alle anderen Gegenstände haben in der Schule nichts zu suchen, das gilt insbesondere für Musikgeräte, wie Mp3-Player sowie für Handys oder Handyuhren. Bei Verlust leistet keine Versicherung Schadensersatz.
Auch andere Wertsachen – wie z.B. größere Geldbeträge – sollten nicht von den Kindern selbst mit in die Schule gebracht werden.
Süßigkeiten
Süßigkeiten, Chips und Limonaden (Cola, Fanta) dürfen den Kindern nicht zum Frühstück mitgegeben werden. Es sei denn, ihr Kind feiert seinen Geburtstag oder es gibt ein besonderes Fest.
Schwimmunterricht
Die zur Verfügung stehenden Schwimmzeiten werden gerecht auf alle Stufen und Klassen verteilt. Jedes Kind sollte Jedes Jahr Schwimmen haben.
Schulgottesdienst
Einmal im Monat nehmen die im Religionsunterricht angemeldeten Kinder an einem Schulgottesdienst in der evangelischen bzw. katholischen Kirche teil.
Schatzheft
Im Schatzheft finden Sie wichtige Termine und den Wochenplan Ihres Kindes. Auch wichtige individuelle Informationen leitet das Kind über das Schatzheft weiter.
Sprechzeiten
Die Sprechzeiten des Sekretariats und des OGT-Büros hängen vor den Räumen aus Über das Sekretariat können Sprechzeiten mit der Schulleitung und den Lehrern vereinbart werden.
OGT Sprechzeiten mit den Mitarbeiter des OGT können auch telefonisch vereinbart werden.
Schulpflegschaft
Verpflichtend findet eine Schulpflegschaftssitzung im Schuljahr am Schuljahresanfang statt. Die Schulpflegschaftsvorsitzende lädt ein. Die gewählten Elternvertreter, die Schulleitung und Gäste (Schulsozialarbeit) besprechen sich. Die Eltern stimmen ab. Bei Bedarf lädt die Schulpflegschaftsvorsitzende zu weiteren Sitzungen ein.
Schulkonferenz
Verpflichtend findet eine Schulkonferenz im Schuljahr am Schuljahresanfang statt.
Die Schulleitung lädt ein. Die gewählten Elternvertreter, Lehrervertreter, Vertreter der OGT Eltern, die pädagogische Leitung und die Schulleitung und Gäste besprechen sich. Die Eltern und Lehrer und die OGT-Vertreter stimmen ab.
Schulsozialarbeit
Die Schulsozialarbeit ist in der Regel täglich in der Schule erreichbar und offen für Kontakte für Kinder, Eltern, Mitarbeiter der Schule. Einmal im Monat findet dienstags ein Elternfrühstück statt.
Telefonnummer 02203-895996-34
T
Telefon
Kinder sollen keine Handys etc. mit in die Schule nehmen.
Das Telefon der Schule 02203-8959960 ist bei Abwesenheit der Sekretärin mit dem Anrufbeantworter verbunden. Dieser wird regelmäßig abgehört. Das Sekretariat muss über veränderte Telefonnummern umgehenden informiert werden. Der OGT ist unter folgender Telefonnummer zu erreichen 02203-89596-36.
Türkisch-Unterricht
Wir bieten Türkisch an unserer Schule an. Die Anmeldung erfolgt vor und im ersten Schuljahr und gilt bis zum Ende der Schulzeit mindestens aber bis zum Ende des Schuljahres. Falls eine Abmeldung gewünscht ist, muss diese schriftlich erfolgen. Der Türkischunterricht findet am Nachmittag statt.
U
Unterrichtsbeginn
Mit einem offenen Unterrichtsbeginn beginnt der Schultag. Ab 8.00 Uhr bis 8.15 Uhr kommen die Kinder an. Sie gehen direkt in die Klassen.
Um 8.15 Uhr müssen alle in den Klassen sein.
Unfall
Unfälle, die sich im Schulgebäude, Schulgelände oder auf dem Schulweg ereignen, müssen im Sekretariat gemeldet werden und es muss eine Unfallanzeige aufgegeben werden.
V
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W
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X
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Y
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Z
Zeugnisse
Zum Ende des Schuljahres bekommen alle Kinder ein Zeugnis. Das 3. und 4. Schuljahr bekommt auch zum Schulhalbjahr ein Zeugnis.